Eine Situation, wie sie jeder schon mal erlebt hat, ist mir gerade widerfahren: Bei der Rückkehr zum Parkplatz klebt so ein netter weißer Zettel an der Windschutzscheibe: Organstrafverfügung – 21 Euro – Die bezahlte Parkzeit wurde überschritten! Und das alles wegen 15 Minuten? Das kanns ja wohl nicht sein…
Tatbestand:
Also, hier zu den Fakten: Geparkt habe ich mein Auto um 8:53 Uhr beim Alpenzoo oben. Pflichtbewusst habe ich für 3,5h Parkgebühr bezahlt. Meinen Parkschein habe ich“von aussen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe“ gelegt. Parkzeitende: 12:30 Uhr.
Aus gesellschaftlichen Gründen habe ich es vorgezogen, noch in der Villa Blanka mit Freunden zu Mittag zu essen. Ich dachte mir, 15 Minuten Verspätung wären nicht so gravierend.
Natürlich war das falsch gedacht! Eine Organstrafverfügung wurde mir bereits angehängt. Der Parkwächter stand von 12:30 bi 12:43 bei meinem Auto um meine Parkzeit zu kontrollieren. 10 Minuten später erschien ich.
Sozialverhalten Fehlanzeige
Wutentbrannt setzte ich mich in mein Vehikel, dachte mir: „Weit kann der werte Kollege nicht sein!“ Wenig später traf ich ihn – hier der ungefähre Wortlaut:
Ich: „Entschuldigung, darf ich Sie kurz aufhalten?“
Parkwächter 37: „Bitte?“
Ich: „Sie haben mir gerade einen Strafzettel gegeben – wegen 10 Minuten die ich zu spät gekommen bin. Ich hatte noch eine Besprechung, könnten Sie den Strafzettel nicht zurücknehmen?“
Parkwächter 37: „Es tut mir leid, wenn Sie Ihren Parkschein nicht rechtzeitig verlängern, dann ist das nicht meine Schuld.“
Ich: „Das kann ja wohl nicht ihr Ernst sein – ich zahle dort oben immer ordentlich meinen Parkschein, und weil ich einmal wegen 10 Minuten zu spät komme, soll ich 21 Euro zahlen?“
Parkwächter Ossi: „Sie können gerne ein Rechtsmittel dagegen einlegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.“
Ich: „Sagens mir bitte Ihren Namen?“
Parkwächter 37: „Die Dienstnummer steht auf Ihrem Strafzettel““
Ich: „Sie können mir nicht Ihren Namen sagen?“
Parkwächter 37: „Die Dienstnummer steht auf Ihrem Strafzettel!“
…
*explode*
…
Daheim angekommen wähle ich die angegebene Telefonnummer, um die Name des werten, ostdeutschen Parkwächters herauszufinden:
„Stadtmagistrat Innsbruck, Grüß Gott! Sie erreichen uns außerhalb unserer Öffnungszeiten…“
…
schön ist auch: Landeskennzeichen: D Autonummer: KU-…
Manchmal sind die Deutschen wohl genauer als man denkt ….
Kenn ich…..bin ich froh dass ich den Mist nicht mehr an der Backe hab!!
Am besten mit dem Motorrad in die Stadt fahren 🙂
Denke mal dass der Mann seine Anweisungen hat, andere Frage warst du im Alpenzoo?
man weiss doch dass man maximal 10 min. überziehen kann, was kann denn der parkwächter dafür wenn er seine arbeit macht? etwas übertrieben, das hier zu posten…
heul doch 🙂
Richtig ich stimme meinen Vorredenern zu … das sind Tiroler Gesetze nicht Ostdeutsche ich selber bin Ostdeutscher und kann das einfach nicht mehr hören…..
ausserdem ist die überschirft falsch, denn du warst nicht 10 min. zu spät am parkplatz, sondern laut strafzettel 13 min.
Sagt bloß, ihr hättet euch noch nie über einen Strafzettel geärgert? Ich würde ja nichts sagen, wenn ich kein Ticket gelöst hätte, aber genau in dem Moment die Zeit aufzuschreiben, wo das Ticket abläuft, das ist schon sehr ärgerlich!
doch, jedem passiert das, ist mir grad gestern passiert. aber was solls? kein grund das 2.700 leuten mitzuteilen…
ärgerlich ist es natürlich, aber der Parkwächter hat ja nur seinen Job gemacht
ich persönlich hätte mich auch total geärgert, wenn die zeit nur so kurz abgelaufen war 😉
und ich denke, wenn man jetzt drüber diskutiert, ob der beitrag sinn macht oder nicht: das ist nunmal ein blog, mich interessiert auch nicht immer alles davon, ist ja keiner gezwungen, jeden beitrag zu lesen 🙂
Ossi….Wessi…..Ösi…kopfschüttel.
passiert schon jedem mal; nur nicht zuviel ärgern…;-))
Hätte bzw. Habe mich auch schon über sowas geärgert, aber nicht weil jemand seine Arbeit macht, sondern mehr über mich selber!
Nun ja, werter Herr Kollege vom Tirolblog: da kann der Parkwächter aber nun wirklich nix dafür, wenn du zu spät kommst…..
jetzt hätten wir dann alle wahrscheinlichen interpretationen beisammen. was wollte uns der autor wirklich damit sagen? 😉
Ich befürchte, gar nix 😉
was uns der autor vielleicht damit sagen wollte, (vermute ich mal), ist, dass man etwas kulant sein kann und labalien nicht überzogen ernst nehmen muss. aber das ist eher ein regionales problem, dass alles viel zu ernst und strikt gesehen wird. gesetze sind natürlich gut, aber wegen ein paar minuten 21 euro abchashen (das sind: 289 schilling, für die, die das vergessen haben. früher waren es nämlich nur 100.- => 7 euro) ist übertrieben….. also mister namenlos vom tirol blog, meinen beistand hast du 😉
Ja die Parkwächter laufen aber auch rum wie die Ameisen… Ich hatte es mal geschafft 4 Strafzettel zu sammeln innerhalb einer Woche weil ich 5-15 Minuten zu spät am Parkplatz wieder war… Die sind sofort da, wenn man bisschen überzieht…
selbst schuld kein mitleid
Ich würde sagen, der Autor war in dem Moment einfach ziemlich wutig. Lassen wir es so stehen – das nächste Mal gehts wieder gut aus!
Wird der Strafzettel nach Deutschland verfolgt , bei Nichtzahlung??
JA, der wird nachgeschickt und verfolgt!
Der Parkwächter hat sich absolut korrekt verhalten, mein autofahrender Freund.
Es ist wirklich DEIN Problem, wenn Du die bezahlte Parkzeit überschreitest.
Und wegen der verweigerten Namensnennung: was glaubst du, wie viele irre AutofahrerInnen es gibt, die die Menschen, die in der Parkraumbewirtschaftung arbeiten, auch noch in ihrem Privatleben terrorisieren würden bzw. das fallweise auch tun, wenn es ihnen gelingt, die Identität der Person herauszufinden?
DU hast den Fehler gemacht, also wirst DU die Strafe bezahlen. So einfach ist das. Wir müssen alle für unsere Fehler selbst einstehen.
Und vielleicht fährst Du das nächste Mal nicht mehr mit dem Auto dort hoch, denn es gibt eine hervorragende Busanbindung. Dann kann Dir das gar nicht erst passieren.
Habe heute in der Claudia Straße Uhr 10.39 geparkt.
1. Automat nahm mir öfters € 3,- nicht an.
2. Automat Nr.057 warf ich wieder €3.-in den Automaten= Parkzeitende 11.09 da ich € 3.- bezahlte rechnete ich mit das alles in Ordnung sei. Nur eine Störung ?
=Organstrafverfügung € 25.- ?